Stand. 7.4.2007
Allgemeines: ("Informationen zum Copyright/Urheberrecht")
Als Datenbank für wissenschaftliche Volltexte werden bei textfeld die Texte unterschiedlicher Autorinnen und Autoren veröffentlicht und zum kostenlosen Download bereitgestellt. Weiters sind individuelle Formulierungen von BenutzerInnen, sei es in Form von Eigenbeschreibungen auf Profilseiten oder in Form von öffentlichen oder nicht öffentlichen Kommentaren, auch in anderen Bereichen der Seite www.textfeld.at vorgesehen. Durch den lebendigen Austausch von Texten und Darstellungen ergibt sich die Notwendigkeit, unterschiedliche rechtliche Bestimmungen zu beachten.
Grundsätzlich unterliegen sämtliche Inhalte den verbindlichen Lizenzbestimmungen des Vereins textfeld, welcher für textfeld verantwortlich zeichnet. Ausnahmen sind nur für solche Inhalte möglich, für welche speziellere Lizenzen gelten.
Darüber hinaus verweisen wir auch auf die Notwendigkeit für alle BenutzerInnen, auch bei Kommentaren, Postings etc. die geltenden urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten - einerseits im eigenen Interesse, andererseits, um das Projekt textfeld nicht zu gefährden. Informationen zum Urheberrecht finden Sie z.B. hier. Jedoch hält textfeld ausdrücklich fest, dass Kommentare und Formulierungen von BenutzerInnen auf sämtlichen Unterseiten von www.textfeld.at und in jedwedem Zusammenhang, sowie die Inhalte verlinkter Seiten, nicht Inhalte, Werke oder Texte im Sinne der Lizenzbestimmungen sein können; dass diese Inhalte niemals die Meinung von textfeld wiedergeben und textfeld keinesfalls dafür haften kann. Sowohl Copyright als auch Verantwortung für derartige Inhalte verbleiben beim Verfasser/bei der Verfasserin. textfeld behält sich vor, Beiträge, welche gesetzes- oder sittenwidrig sind oder einen Verstoss gegen die Netiquette darstellen, umgehend von der Seite zu entfernen, kann dafür aber keine Garantie abgeben.
Weitere Informationen:
AGB Impressum
Open - Content Access and Preservation Licence
Lizenz für - offenen - Informationszugang und die Erhaltung von Inhalten
Information:
Deutsche Version - German Version
Release Date: 10.04.2007
Geltung: primär Österreich/AUT, sekundär Weltweit;
LIZENZ
Unter spezieller Berücksichtigung der EU Richtlinien über Urheberrechte wird folgende Lizenz als Vertrag zwischen Lizenzgeber und Nutzer in der jeweils aktuellsten Version gewährt:
Artikel 1 (Inhalt und Ziele von textfeld)
Die Webpräsenz http://www.textfeld.at wurde eingerichtet, um die Vernetzung von Studierenden sowie wissenschaftlich Tätigen in Österreich voranzutreiben. Dies soll durch den Austausch von Wissen durch die Veröffentlichung und Bereitstellung von wissenschaftlichen Arbeiten in Form von online verfügbaren Volltexten geschehen. Durch eine äusserst präzise strukturierte Datenbankgestaltung sowie eine Fülle an Suchfunktionen inklusive Erweiterungsoptionen ist es möglich, ein Angebot für sämtliche universitären Einrichtungen Österreichs zu richten, und somit ein Wissenszentrum zu schaffen, welches gezieltes Recherchieren und damit sinnvolle Vernetzung ermöglicht. Niedrige Zugangsschranken werden garantiert durch die Online-Präsenz rund um die Uhr, sowie durch die kostenlose Teilnahme aller Beteiligten.
Über den wissenschaftlichen Austausch hinaus besteht für registrierte BenutzerInnen die Möglichkeit, eine Darstellung über ihre Person, ihre Forschungsschwerpunkte und ihre Tätigkeiten zu verfassen. Ebenso besteht die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme und -pflege in Form von Kommentaren zu Texten, sowie in Form einer siteimmanenten Emailvernetzung. Hier wird persönliche und fachliche Profilierung ermöglicht, sowie jener akademische Austausch stattfinden, welcher Redundanzen bereits während der Ausbildungsphase minimiert und die Effizienz akademischen Lernens und Schaffens nachhaltig fördert. Dadurch wird zukünftigen Generationen nicht nur der Weg zu einem breiteren Wahrnehmungsspektrum eröffnet, sondern auch der Zugang zu wissenschaftlichen Themen und Arbeitsweisen erleichtert.
Träger des Projekts ist der gemeinnützige Verein "textfeld - wissenschaftliche Kommunikation". Die Seite http://www.textfeld.at fungiert als Nachfolgerin der Webpräsenz http://www.mnemopol.net, welche bereits seit längerem die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Texten im Volltext - wenngleich nicht österreichweit und mit deutlich weniger Community-Services - betrieben hat.
Die vorliegende Lizenz soll den offenen Informationszugang und die Erhaltung von Inhalten sichern. Eine Zusammenarbeit mit Organisationen und Individuen, welche sich ebenfalls diesem Ziel verschrieben haben, ist gewünscht und wird angestrebt.
Alle Mitarbeiter des Vereins textfeld als Trägereinrichtung der Webpräsenz http://www.textfeld.at bekennen sich zu diesen in Artikel 1 ausformulierten Zielen.
Artikel 2 (Definitionen)
Texte: Im Sinne dieser Lizenz "Werke" im Rahmen des nationalen Urheberrechts.
Datenbank: Datenbanken im Sinne dieser Lizenz sind Sammlungen von Werken, Daten, Inhalten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit elektronischen Mitteln oder auf andere Weise zugänglich sind. (-§ 40f/1 UrhG AUT)
Konvertierung: Solche Veränderungen an einem Werk vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Werknutzungsbewilligung für alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung an andere Medien, sei es auf traditionelle, elektronische oder in jeder anderen gewohnheitsrechtlich relevanten Form und auf andere Dateiformate umfasst.
Lizenzgeber: Jede natürliche oder juridische Person oder Personen, welche die Angebote unter den Bedingungen dieser Lizenz zur Verfügung stellen.
Lizenzinformation:- Informationen im Sinne einer formellen Publikationsreferenz, insbesondere über den oder die Urheber, den Titel und alle anderen relevanten Informationen die eine eindeutige Zuordnung ermöglichen.
Nutzer/Nutzerin: Jede natürliche oder juristische Person oder Personen, welche die Angebote unter den Bedingungen dieser Lizenz in Anspruch nehmen.
Sammelwerk/Themencluster: Eine Sammlung, die infolge der Zusammenstellung einzelner Beiträge zu einem einheitlichen Ganzen eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellt und ein selbständiges Urheberrecht geniesst. So sie eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellen sind Datenbanken Sammelwerke im Sinne dieser Lizenz, ebenso gelten Zusammenstellungen, welche nur einen Teil eines anderen Sammelwerks (Datenbank) betreffen und als zusammengehörig gekennzeichnet sind, als Sammelwerk im Sinne einer eigentümlichen geistigen Schöpfung.
Werk: Jede eigentümliche geistige Schöpfung, die unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
Übersetzung: Die Übertragung einer Information in eine andere Sprache.
Urheber, der/Urheberin, die: Eine natürliche Person, die ein "Werk" geschaffen hat. Der Urheber kann namentlich oder aber auch unter einem Pseudonym bekannt sein. Autoren sind jedenfalls Urheber im Sinne dieser Lizenz.
Urheber, die/Urheberinnen, die: Mehrere natürliche Personen, die ein "Werk" geschaffen haben. Die Urheber können namentlich oder aber auch unter einem Pseudonym bekannt sein. Autoren sind jedenfalls Urheber im Sinne dieser Lizenz.
Artikel 3 (Lizenz und Schranken)
Durch die Eingabe, das Zusenden oder Posten sowie durch das Speichern individueller Änderungen im Rahmen dieses Projektes (zum Beispiel durch Upload eines Textes) werden dem Verein textfeld vom Autor/von der Autorin die Nutzungsrechte für das betreffende Werk übertragen. Durch die Nutzung des Angebots der Webpräsenz http://www.textfeld.at erklärt der/die AutorIn, dass er/sie diese Lizenz und alle anderen relevanten Informationen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
Die aktuellste Version dieser Lizenz und aller anderen relevanten Informationen findet sich auf den Web-Seiten des Projektes [link zu dieser Site]. Sämtliche Hinweise auf diesen Seiten sind genauso zu beachten wie diese Lizenz. Diese Lizenz gilt für alle Inhalte, Werke und Texte des Projekts.
Betreffs der Links, aller Foren, Chats, TeamSpeak Servers oder ähnlicher Kommunikationsmedien ist hier allerdings nochmals ausdrücklich festzuhalten, dass die Kommentare von BenutzerInnen bzw. verlinkter Seiten nicht Inhalte, Werke oder Texte im Sinne dieser Lizenz sein können, diese nie die Meinungen von textfeld wiedergeben und textfeld keinesfalls dafür haften kann.
Das Copyright und die Verantwortung für Kommentare von BenutzerInnen bzw. Links jeglicher Art (z.B. Vernetzung von Texten) bleiben somit beim jeweiligen Verfasser/bei der jeweiligen Verfasserin persönlich. textfeld kann auch in diesem Fall und in allen anderen, ähnlichen Formen der Veröffentlichung, nicht haften. textfeld behält sich jedoch das Recht vor, fragwürdige Beiträge im Einzelfall zu löschen oder zu modifizieren.
Verweise zu fremden Internet-Seiten sind als Literaturangaben und nicht als Empfehlungen aufzufassen. textfeld übernimmt keinerlei Verantwortung oder irgendeine Form der Haftung für deren Inhalte.
Nationale Befugnisse, Beschränkungen und Ausnahmen des Urheberrechtes, die sich durch relevante Gesetze ergeben können und Ausschliesslichkeitsrechte des Rechteinhabers betreffen, werden durch diese Lizenz und sämtliche daraus gewährten Rechte nicht berührt.
Dies betrifft insbesondere den Erschöpfungsgrundsatz und andere Beschränkungen der Verwertungsrechte, wie Befugnisse zur Nutzung des Werkes, etwa für das Recht auf eine Kopie zum privaten oder eigenen Gebrauch im Sinne einer nationalen "gesetzlicher Lizenz" oder für die Weitergabe eines rechtmässig erworbenen Vervielfältigungsstückes.
Jedenfalls muss dieser Lizenzvertrag nicht abgeschlossen werden, solange eine blosse Benutzung des Werkes im Sinne des privaten
- Anhören eines Tonträgers;
- Betrachten eines Photos;
- Betrachten eines Filmes;
- Lesen eines Buches;
- Erschliessens eines anderen audiovisuellen oder analog zu kategorisierenden Mediums;
vorliegt.
Artikel 4 (Vertragsdauer)
Diese Lizenz gilt universell (weltweit) für die maximale Dauer des Urheberrechtsschutzes in internationalen und nationalen Bestimmungen und Richtlinien unter Berücksichtigung der Bestimmungen über das Vertragsende und aller anderen Bestimmungen in dieser Lizenz (zum Beispiel +50 oder auch +70).
Artikel 5 (Lizenz)
Diese Lizenz stellt einen Vertrag zwischen LizenzgeberIn und NutzerIn in der jeweils aktuellsten Version dar, welcher durch Ausübung irgendeines in der nachfolgenden Lizenz ausgeführten Rechtes zustande kommt. Der/Die NutzerIn unterwirft sich damit durch Werknutzung den Lizenzbedingungen und versichert, diese gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Der/Die NutzerIn verpflichtet sich weiters, weder durch Unterlassung noch durch aktives Handeln diesen Vertrag zu unterlaufen und dem Sinn und Zweck entgegenzuwirken.
Es wird durch diesen Lizenzvertrag dem/der NutzerIn ein universelles (weltweites), lizenzgebührenfreies, nicht-ausschliessliches Recht zur umfassenden Werknutzung unter Berücksichtigung aller Lizenz-Bestimmungen, wie Regelungen über offenen Zugang oder Beschränkungen gewährt:
Das Werk darf durch unmittelbare oder mittelbare, vorübergehende oder dauerhafte Vervielfältigung auf jede Art und Weise (körperlich, unkörperlich, online und offline) und in jeder Form verwertet (insb. Vervielfältigung und Verbreitung) werden, so alle Bedingungen dieser Lizenz erfüllt sind.
Die Erlaubnis zur Verbreitung gelten insbesondere für das Recht, das Werk zu senden, vorzutragen, aufzuführen, vorzuführen sowie die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe der Werke einschliesslich der öffentlichen Zugänglichmachung der Werke in der Weise, dass sie Nutzern von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind.
Die Erlaubnis zur Vervielfältigung gelten sowohl
- in Bezug auf Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung als auch
- in Bezug auf Vervielfältigungen auf beliebigen Trägern durch einen Nutzer im Sinne dieser Lizenz.
Diese Werknutzungsbewilligung gilt für alle Nutzungsarten, welche in Zeitraum der Gewährung gewohnheitsrechtliche Geltung besitzen.
Artikel 7 (Beschränkungen)
Unter Berücksichtigung der speziellen Regelungen im Sinne dieser Lizenz erfolgt das Recht zur Werknutzung nur unter folgenden Bedingungen:
Bei einer körperlichen Nutzung muss eine Kopie dieser Lizenz dem Werk beigefügt werden oder der Verweis auf eine Internet Adresse gegeben werden, auf welcher diese Lizenz dauerhaft abrufbar ist, bei unkörperlicher Nutzung kann dies unterbleiben, so dies unzumutbar ist, wie im Fall von Radio- und Rundfunksendungen.
Diese Lizenz darf nicht verändert oder gelöscht werden. Das unter dieser Lizenz zur Verfügung gestellte Werk darf nur unter dieser oder einer späteren Version der "Lizenz für offenen Informationszugang und die Erhaltung von Inhalten" (Open Content Access and Preservation) - Lizenz weiterverbreitet werden. Die Lizenz darf darüber hinaus nicht verändert werden. Weiters muss die für das Werk gültige Version der Lizenz dem Werk beigefügt werden. Ausnahmen gelten für andere etablierte Lizenzen, welche die selben Rechte und Pflichten beinhalten.
Es darf das Werk nur im Rahmen dieser Lizenz genutzt werden, sofern - ausser in Fällen, in denen sich dies als unmöglich erweist - die Quelle, einschliesslich des Namens des Urhebers/der Urheberin, wann immer dies möglich ist, angegeben wird.
Die in dieser Lizenz beinhalteten Rechte und Pflichten dürfen nicht durch weitergehende Rechte und Pflichten verändert werden.
Die Nutzung des Werkes darf nicht durch Massnahmen erschwert werden. Dies betrifft insbesondere beschränkten Zugang in Form von Passwortabfragen oder anderen Schutzmechanismen. Ausnahme ist die gleichzeitige Bereitstellung des Werkes ohne die den Zugang erschwerenden Massnahmen.
Wer durch die Nutzung des Werkes sonstige Schutzansprüche erwirbt, darf diese nicht dazu benutzen, alle Rechte und Pflichten aus dieser Lizenz, insbesondere aber den Zugang, in irgendeiner Weise einzuschränken oder zu beschneiden. Dies gilt analog für den Fall einer Fortentwicklung des Werkes, welches ebenfalls nur unter dieser oder einer anderen Lizenz zur Verfügung gestellt werden darf, welches dieser Lizenz gleichwertige Rechte und Pflichten enthält.
Eventuelle Beschränkungen, unter deren Bedingung die Bereitstellung eines Werkes von einem noch aufrechten Rechteinhaber (Urheber noch keine 50 bzw 70 Jahre tot) gewährt wurde, müssen unbedingt eingehalten werden und gelten vorrangig vor dieser Lizenz.
Es muss jede Nutzung den anständigen und üblichen Gepflogenheiten entsprechen und es dürfen die berechtigten Interessen eines möglichen Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden.
Artikel 8 (Kommerzielle Nutzung)
Unter den Bedingungen dieser Lizenz dürfen einzelne Werke auch kommerziell genutzt werden. Durch kommerzielle Nutzung des Werkes unter dieser Lizenz darf nicht der Anschein hervorgerufen werden, dass irgendein Zusammenhang zwischen dem kommerziellen Produkt und www.textfeld.at besteht. Um die Verwechslungsgefahr möglichst gering zu halten, muss ausdrücklich öffentlich und leicht ersichtlich darauf hingewiesen werden.
Dies gilt selbstverständlich nicht für Verlinkung von kommerziellen Seiten zu www.textfeld.at, weiters nicht für Artikel, Rezensionen und Verwandtes.
Eine kommerzielle Nutzung eines grossen Teiles des Bestandes bzw. eine komplette Spiegelung darf nur mit vorheriger Genehmigung erfolgen. Dies auch deshalb, da Teile der Inhalte von den Autoren nur für die Nutzung im Rahmen dieses Projektes, aber nicht für eine weitergehende kommerzielle Nutzung zur Verfügung gestellt wurden. Das Risiko im Falle einer Rechtsverletzung ist vom/von der Verletzenden dieser Rechte voll zu tragen.
Artikel 9 (kein Copyleft)
Derivative Werke dürfen unter jeder beliebigen Lizenz vertrieben werden, so dadurch nicht der Zugang zu dem ursprünglichen Werk unter diesen Lizenzbedingungen eingeschränkt oder erschwert wird.
Artikel 10 (Vertragsende)
Die durch diese Lizenz gewährten Rechte erlöschen im Zeitpunkt der Verletzung der Vertragsbedingungen (Vertragsbruch) durch den Nutzer. Das Ende der Geltung bezieht sich ausschliesslich auf den/die BenutzerIn, welche/r die Vertragsbedingungen verletzt hat, nicht aber auf NutzerInnen, welche die durch diese Lizenz geschützten Inhalte durch diese/n derivativ durch Weitergabe, Bearbeitung oder in Form eines Sammelwerkes erhalten haben, soferne sie die Vertragsbestimmungen dieser Lizenz selbst einhalten. Die speziellen Regelungen für kommerzielle Nutzung sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Eine Umgehung im Rahmen der "freien Nutzung" i.S. des Art 5 Abs 2 lit b Richtlinie 2001/29/EG über Urheberrechte (Vervielfältigung durch einen Endnutzer zu privaten Zwecken) stellt keinen Bruch der Vertragsbedingungen dieser Lizenz dar.
Unter den oben genannten Bedingungen wird diese Lizenz dauerhaft gewährt. Der Lizenzgeber behält sich aber das Recht vor, Inhalte weiterhin beliebig zu nutzen. Diese Nutzung beinhaltet auch das Recht, das Werk nicht weiterhin öffentlich zur Verfügung zu stellen oder es unter einer anderen als dieser Lizenz zu nutzen und zu verwerten.
Dies darf die Geltung bereits bestehender Lizenzen allerdings nicht beeinträchtigen. Diese behalten ihre Geltung mit Ausnahme eines Vertragsbruches uneingeschränkt. Für den Fall, dass die Lizenz auf Grund eines Vertragsbruches des/der BenutzerIn erlischt, muss die Lizenz nach Beseitigung der Verletzung erneut erworben werden.
Ein erneuter Erwerb nach einem Vertragsbruch ist durch die Wiederherstellung des Lizenz-konformen Zustandes möglich. In diesem Fall gelten die im erneuten Abschluss-Zeitpunkt aktuellen Lizenzbedingungen (Version). Sollte das Werk inzwischen durch den Lizenzgeber nicht mehr unter dieser Lizenz angeboten werden, so ist dem/der BenutzerIn jegliche weitere Nutzung verboten.
Gelten die in dieser Lizenz ausgeführten Regeln der Gegenseitigkeit oder ist die Vertragsverletzung so schwer, dass sie die vom Lizenzgeber in Artikel 1 ausgeführten Ziele gefährdet, sind alle unter dieser Lizenz erworbenen Werke umgehend zu löschen und der/die BenutzerIn ist bis zur Herstellung eines erneuten lizenzkonformen Zustandes von jeglicher Nutzung unter dieser Lizenz ausgeschlossen.
Artikel 11 (Auslegung)
Zur Interpretation dieser Lizenz ist primär Artikel 1 dieser Lizenz heranzuziehen, welcher Sinn und Zweck dieser Lizenz erläutert. Bei Übersetzungen in andere Sprachen, Unklarheiten und Streitfällen sind diese sekundär zur Erforschung des dem der Intention und den Zielen möglichst nahe kommenden Vertragswillens heranzuziehen. Weiters sind Erklärungen und Veröffentlichungen des Lizenzgebers und auch vergleichbare Projekte von Dritten zur Erforschung heranzuziehen. Allenfalls kann eine unwirksame Regelung auch, so nicht sittenwidrig, als Indiz für den Willen hinter der Bestimmung gelten.
Artikel 12 (Gewährleistung und Haftung)
So nicht gesondert schriftlich vereinbart wird keine Gewährleistung für erteilte Rechte geboten. Die VerfasserInnen dieser Lizenz sind kein Rechtsanwaltsunternehmen und leisten keinesfalls irgendeine Rechtsberatung. Die Weitergabe und Veröffentlichung dieser Lizenz führt zu keinem Mandatsverhältnis. Mit Benutzung dieser Lizenz und insbesondere durch Gewährung irgendeines Rechtes daraus verpflichtet sich der/die BenutzerIn, die VerfasserInnen der Lizenz schad- und klaglos zu halten. Die VerfasserInnen haften nicht für Schäden im Zusammenhang mit Gebrauch dieser Lizenz - die Informationen werden ohne Gewähr gegeben. Diese Lizenz darf nur unter Einhaltung aller Regelungen dieser Lizenz und insbesondere des Haftungsausschlusses verwendet werden.
Eine Haftung des Lizenzgebers, über eine extra schriftlich zu vereinbarende Gewährleistung hinaus, kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit konstruiert werden.
Gewährleistung für die Verbreitung von Werkstücken richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen oder individuellen Vereinbarungen.
Artikel 13 (Clausula Salvatoria)
So Bestimmungen dieser Lizenz gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstossen und damit unwirksam werden so bleiben alle anderen Teile dieser Lizenz davon unberührt und wirksam. Soweit notwendig gilt rückwirkend eine analoge rechtlich erlaubte Regelung anstatt der unwirksamen, die den Zielen und dem Sinn dieser Lizenz und der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Es sind darüber hinaus die Regeln der Auslegung in dieser Lizenz heranzuziehen und bei der Formulierung zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Bei Unwirksamkeit grosser Teile der Lizenz bzw. wesentlicher Elemente, die zum Schutz der hier aufgeführten Rechte nötig sind, so gibt in Analogie diejenige Creative Commons Lizenz, die den Lizenzbestimmungen am nächsten kommt.
Artikel 14 (Gegenseitigkeit)
Sollten jemals Werke, welche unter dieser Lizenz verteilt werden, fälschlich von einem/einer Dritten als proprietär und unter seinem Urheberrecht stehend behauptet werden, oder fälschlich Tatsachen behauptet und Massnahmen gesetzt werden, welche die vom Lizenzgeber in Artikel 1 dieser Lizenz näher ausgeführten Ziele gefährden, so sind Verletzungen dieser Lizenz von diesem/dieser Dritten zu unterlassen, sämtliche Kopien, welche unter dieser Lizenz erworben wurden, zu löschen und Schadenersatzforderungen im Rahmen seiner/ihrer Forderungen von ebendiesen Dritten an den jeweiligen Lizenzgeber über welchen das Werk bereitgestellt wurde, zu bezahlen. Dieses Geld ist zweckgebunden für die vom Lizenzgeber in Artikel 1 dieser Lizenz näher ausgeführten Ziele zu verwenden.
Erst nachdem eine Einigung erzielt werden konnte, darf der jeweilige Dritte wiederum Werke, welche unter der dann aktuellen Lizenz (Version) verteilt werden, erneut nutzen. Es gelten in diesem Fall die Regeln über das Vertragsende und alle anderen Bestimmungen dieser Lizenz.
Die Parteien im Falle eines Rechtsstreites sind dazu angehalten jedenfalls auch alternativ Einigungsformen zum Beispiel in Form einer nationalen oder internationalen Schlichtungsinstanz zur Anwendung zu bringen, damit eine gütliche Einigung erzielt werden kann, die die vom Lizenzgeber in Artikel 1 dieser Lizenz näher ausgeführten Ziele in seiner Gesamtheit nicht gefährdet und dem Sinn und Zweck dieser Lizenz dient.
© textfeld 2007
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