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Mit dem Download akzeptieren sie die AGB von mnemopol/ textfeld. ABSTRACTDiese Arbeit befasst sich mit dem Vergleich von Systemen der Raumordnung in Österreich und in der Slowakei. Da diese Systeme an sich ziemlich komplex sind, erscheint eine einfache Auflistung von Unterschieden und Gemeinsamkeiten als nicht ausreichend. Viel wichtiger ist in diesem Zusammenhang das Verständnis der Ursachen dieser Unterschiede und Gemeinsamkeiten.
Ein Schlüssel zum Verständnis der vorherrschenden Unterschiede ist der Staatsaufbau. Während die Slowakei ein unitärer Staat ist, ist Österreich eine Föderation, in der wichtige Staatsaufgaben zwischen Bund und Bundesländer aufgeteilt sind. Mit der Aufteilung von Kompetenzen befasst sich in Österreich bereits die Verfassung, die zugleich den Gemeinden die örtliche Raumplanung zugesteht. In der Slowakei befasst sich die Verfassung nicht mit der Kompetenzaufteilung und den Gemeinden wird auch keine örtliche Raumplanungskompetenz übertragen. Was konkret die Kompetenzen betrifft, verfügt der Bund in Österreich nur über Kompetenzen für eine sektorale Planung. Über Kompetenzen für eine sektorübergreifende Planung verfügen die einzelnen Länder, deswegen gibt es in Österreich neun unterschiedliche Raumplanungs- beziehungsweise Raumordnungsgesetze. Aus der Sicht des Bundes kommt es so zu einer komplizierten bis unübersichtlichen Situation im Bereich Raumordnung. Andererseits können diese besser auf die spezifischen Probleme der betreffenden Region reagieren, da sich die Gesetze auf relativ kleine Gebiete beziehen. In der Slowakei definiert das Gesetz die gesamtstaatliche Ebene. Damit gilt in der ganzen Republik ein- und dieselbe Rechtsnorm, die aus diesem Grunde allerdings allgemeiner formuliert werden muss.
Ein weiterer - und nicht minder bedeutender - Schlüssel zum Verständnis der Unterschiede zwischen dem System der Gebietsplanung in der Slowakei und dem System der Raumordnung in Österreich, ist die Planungsdoktrin als gewisse Paradigma der Raumplanung. Die Planungsdoktrinen sind zwar nirgendwo explizit geäußert oder niedergeschrieben, sie beeinflussen aber jede einzelne Tätigkeit im Rahmen der Raumplanung. In der Slowakei wird die Gebietsplanung nur als eine im Gesetz definierte Aufgabe der Staats- und Selbstverwaltung verstanden. Diese Aufgabe wird auch so durchgeführt: ausschließlich mit jenen Instrumenten und über jene Verfahren, die auch im Gesetz definiert sind. Demgegenüber ist in Niederösterreich eine Verschiebung dieses Verständnisses zu beobachten: Die Raumordnung wird hier als eine Kombination aus dem, was im Gesetz steht und neuen Zugängen, Verfahren und Instrumenten, die in der Praxis umgesetzt werden, obwohl sie in keinem Gesetz geregelt sind, verstanden. Diese informellen Verfahren ergänzen und ersetzen manchmal die formellen Verfahren.
BEGUTACHTERINPeter WeichhartKlick auf die Person, um Texte anzuzeigen, die von der gleichen Person begutachtet wurden
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